Der Begriff „Ursprungsland“ meint das Land, in dem eine Ware vollständig gewonnen oder hergestellt wird, beispielsweise das Land,
- in dem ein pflanzliches Lebensmittel geerntet wurde
- in dem lebende Tiere geboren oder ausgeschlüpft sind und aufgezogen wurden
- in dem tierische Erzeugnisse, von dort gehaltenen Tieren, gewonnen wurden.
Wurde das Erzeugnis jedoch in zwei oder mehr Ländern hergestellt, gilt als Ursprungsland der Ware jenes Land, in dem die letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- und Verarbeitungsschritte stattgefunden haben und die zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt haben oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellen. Das bedeutet, dass es nicht allein auf den Ursprung der Rohware ankommt. Vielmehr kann sich das Ursprungsland eines verarbeiteten Lebensmittels im Laufe der Herstellung ändern
Sachbezeichnung
Hinterlegen einer Sachbezeichnung für das Grundprodukt. Beim Erstellen eines Grundproduktes wird automatisch die Bezeichnung aus dem Headerbereich in dieses Feld übernommen. Die Sachbezeichnung kann jedoch jederzeit geändert werden. Bei diversen Drucken kann dann auf diese Sachbezeichnung zurückgegriffen werden.
Herkunft
Hinterlegen eines Herkunftsortes. Der Herkunftsort ist jede andere Herkunftsangabe, die sich auf eine kleinere Einheit als das Ursprungsland, beispielsweise eine Stadt, eine definierte Region oder ein Bundesland bezieht.