Nutzungsbedingungen
der Rezeptplattform "www.wkobgld.at/Rezeptplattform"
- Nutzungsgegenstand
- Die Fachgruppe Gastronomie Burgenland betreibt eine Rezeptplattform, auf der Informationen über Zutaten, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten hervorrufen können, abrufbar sind.
- Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung ist die Nutzung der auf der Rezeptplattform zur Verfügung stehenden Informationen durch die Nutzungsberechtigten.
- Nutzungsberechtigte
- Nutzungsberechtigte sind:
(a) die Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie Burgenland, sowie
(b) die jeweiligen Mitglieder der Fachgruppe Hotellerie der Wirtschaftskammer Burgenland, der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammern Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien und der Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser, soweit diese für ihre Mitglieder eine Vereinbarung über die Nutzung der Rezeptplattform mit der Fachgruppe Gastronomie Burgenland abgeschlossen haben.
- Die Nutzungsberechtigten sind Unternehmer im Sinne des KSchG.
- Zustandekommen des Vertrages
- Das Vertragsverhältnis kommt durch Registrierung des Nutzungsberechtigten auf der Rezeptplattform und positive Prüfung, dass es sich um einen Nutzungsberechtigten gemäß Punkt 2.1. handelt, zustande.
- Entgelt
- Die Nutzungsberechtigten haben für die Nutzung der Rezeptplattform kein Entgelt zu entrichten.
- Technischer Aufbau der Rezeptplattform
- Die Rezeptplattform stellt die Ein- und Ausgabemasken für die Durchführung von Rezeptabfragen zur Verfügung.
- Der Inhalt und die Ergebnisse der Rezeptabfragen (Daten) werden von der Fenz- Software GmbH (7423 Pinkafeld, Industriestraße 6, FN 226030y) bereitgestellt. Die Fachgruppe Gastronomie Burgenland hat keinen Einfluss auf den Inhalt der von der Fenz- Software GmbH bereitgestellten Daten.
- Zusätzlich zu den von der Fenz- Software GmbH bereitgestellten Daten hat der Nutzungsberechtigte die Möglichkeit, eigene Rezepte und Daten in einem persönlichen, nur ihm zugänglichen Bereich auf der Plattform abzuspeichern.
- Die von der Fenz- Software GmbH bereitgestellten sowie die vom Nutzungsberechtigten selbst eingegebenen Daten werden von der Fachgruppe Gastronomie Burgenland weder auf deren inhaltliche Richtigkeit noch auf deren Plausibilität überprüft.
- Es wird dem Nutzungsberechtigten empfohlen, die von der Rezeptplattform bereitgestellten Daten sowie die von ihm selbst eingegebenen Daten auszudrucken und dauerhaft verfügbar zu halten.
- Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, die von der Rezeptplattform bereitgestellten Daten auf deren Plausibilität zu prüfen.
- Die von der Fenz- Software GmbH bereitgestellten Daten sind nur dann verlässlich, wenn das vom Nutzungsberechtigten eingegebene Produkt von der Datenbank eindeutig identifiziert wurde.
- Der Nutzungsberechtigte ist für den Hinweis an seine Gäste, dass die Produkte Spuren allergener oder unverträglicher Stoffe enthalten können, selbst verantwortlich.
- Um die Funktionsfähigkeit der Rezeptplattform zu ermöglichen, werden Cookies und/oder andere vergleichbare Technologien verwendet. Der Nutzungsberechtigte stimmt dem Einsatz dieser Technologien zu.
- Die Fachgruppe Gastronomie Burgenland ist berechtigt, die auf der Rezeptplattform verwendeten Daten sowie die Daten der Nutzungsberechtigten zu statistischen Zwecken in anonymer sowie in nicht anonymer Form auszuwerten. Eine Berechtigung der Fachgruppe Gastronomie Burgenland zur Veröffentlichung der Rezepte oder zur Weitergabe der Rezepte an Dritte oder andere Nutzungsberechtigte ist damit jedoch ausdrücklich nicht verbunden. Der Nutzungsberechtigte erteilt mit Registrierung auf dieser Rezeptplattform seine ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung der Daten durch die Fachgruppe Gastronomie Burgenland.
- Support
- 1st level Support:
Für einfache Anfragen des Nutzungsberechtigten betreffend die Bedienung der Rezeptplattform besteht eine kostenfreie Hotline bei der Fachgruppe Gastronomie Burgenland und bei den jeweiligen Fachgruppen der Länderkammern (Punkt 2.1.(b)), bei der der Nutzungsberechtigte Mitglied ist. Die Hotline ist zu den auf der Rezeptplattform angegebenen Zeiten und den dort angegebenen Kontaktdaten für den Nutzungsberechtigten erreichbar. Die Nutzungsberechtigten haben sich an die Fachgruppe zu wenden, bei der Sie Mitglied sind. Die Fachgruppen sind berechtigt, ihre Zuständigkeit für den 1st level Support auf andere Fachgruppen zu übertragen.
Der 1st level Support ist für den Nutzungsberechtigten kostenfrei. Die Fachgruppe Gastronomie Burgenland und die Fachgruppen der Länderkammern übernehmen keinerlei Haftung für die von der Hotline erteilten Auskünfte. Es gilt Punkt 8. dieser Nutzungsbedingungen.
- 2nd level Support:
Sofern die Anfrage des Nutzungsberechtigten vom 1st level Support nicht oder nicht vollständig beantwortet werden kann, besteht eine Hotline bei der Fenz- Software GmbH. Diese Hotline ist kostenpflichtig und zu den von der Fenz- Software GmbH bekannt zu gebenden Zeiten, Bedingungen und Kontaktdaten erreichbar. Das Vertragsverhältnis betreffend den 2nd level Support kommt direkt zwischen dem Nutzungsberechtigten und der Fenz- Software GmbH zustande.
Die Fachgruppe Gastronomie Burgenland sowie die Fachgruppen der Länderkammern übernehmen keinerlei Haftung für die von der Fenz- Software GmbH erteilten Auskünfte.
- Erfüllungsort
- Erfüllungsort ist 7000 Eisenstadt.
- Der Erfüllungsort für den 1st level Support ist der Sitz der Fachgruppe, bei der der Nutzungsberechtigte Mitglied ist.
- Der Erfüllungsort für den 2nd level Support ist der Sitz der Fenz- Software GmbH.
- Haftung
- Die Rezeptplattform wird den Nutzungsberechtigten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Fachgruppe Gastronomie Burgenland und die Fachgruppen der Länderkammern übernehmen dem Nutzungsberechtigten gegenüber keine Gewährleistung (Gewährleistungsausschluss) und keine Haftung (Haftungsausschluss). Dieser Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt insbesondere für (demonstrative Aufzählung):
(a) die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der von der Fenz- Software GmbH zur Verfügung gestellten Daten;
(b) die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der von den Ein- und Ausgabemasken der Rezeptplattform übermittelten und angezeigten Daten;
(c) die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit und/oder Verlustfreiheit der vom Nutzungsberechtigten selbst eingegebenen Daten;
(d) eine Mindestverfügbarkeit/Uptime der Rezeptplattform.
- Die Fachgruppe Gastronomie Burgenland und die Fachgruppen der Länderkammern übernehmen keine Haftung für im Zusammenhang mit der Nutzung der Rezeptplattform aufgetretene Schäden, Aufwendungen oder entgangene Gewinne.
- Die Fachgruppe Gastronomie Burgenland und die Fachgruppen der Länderkammern übernehmen keinerlei Haftung dritten Personen gegenüber für Umstände, die aus und im Zusammenhang mit der Nutzung der Rezeptplattform durch den Nutzungsberechtigten entstehen.
- Nutzung der Daten
- Der Nutzungsberechtigte darf die von der Rezeptplattform zur Verfügung gestellten Daten nur für dessen eigene betriebliche Zwecke verwenden. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nur soweit gestattet und zulässig, als dies für die Erfüllung von Informationspflichten des Nutzungsberechtigten seinen Gästen sowie den befugten Behörden gegenüber erforderlich und notwendig ist.
- Jedwede über den Punkt 9.1. hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und Verwertung der von der Rezeptplattform zur Verfügung gestellten Daten durch den Nutzungsberechtigten ist unzulässig.
- Für jeden einzelnen Verstoß gegen Punkt 9. dieses Vertrages ist der Nutzungsberechtigte zur Zahlung einer nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Pönale im Betrag von 2.000,00 EUR verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
- Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Der Nutzungsberechtigte kann von der Fachgruppe Gastronomie Burgenland bei einem Verstoß gegen Punkt 9. oder aus sonstigem wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Rezeptplattform ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist die Fachgruppe Gastronomie Burgenland berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines jeden Quartals zu kündigen.
- Das Vertragsverhältnis endet jedenfalls, wenn der Betrieb der Rezeptplattform von der Fachgruppe Gastronomie Burgenland dauerhaft eingestellt wird. Die Fachgruppe Gastronomie Burgenland wird den Nutzungsberechtigten mindestens drei Monate vor der dauerhaften Einstellung des Betriebes der Rezeptplattform informieren.
- Der Nutzungsberechtigte ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses der Fachgruppe Gastronomie Burgenland mit einer Fachgruppe der Länderkammern (Punkt 2.1.(b)) endet das Vertragsverhältnis der Fachgruppe Gastronomie Burgenland mit den Nutzungsberechtigten der betreffenden Fachgruppe automatisch mit Ablauf des der Beendigung nachfolgenden Kalendermonats. Die betroffenen Nutzungsberechtigten sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berechtigt, die Rezeptplattform zu nutzen. Der jeweilige Fachverband ist jedoch berechtigt, in das aufgelöste Vertragsverhältnis der Fachgruppe Gastronomie mit der betreffenden Fachgruppe einzutreten. In diesem Fall wird auch das Vertragsverhältnis der Fachgruppe Gastronomie Burgenland mit den betroffenen Nutzungsberechtigten fortgeführt.
- Vertragsübernahme
- Die Fachgruppe Gastronomie Burgenland ist berechtigt, das Vertragsverhältnis im Wege der Vertragsübernahme auf den Fachverband Gastronomie, auf den Fachverband Hotellerie oder auf eine Fachgruppe der Länderkammern zu übertragen. Die Fachgruppe Gastronomie Burgenland oder der übernehmende Vertragspartner werden den Nutzungsberechtigten mindestens 6 Wochen vor der Wirksamkeit einer Vertragsübernahme informieren.
- Sonstige Bestimmungen
- Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages wegen Verstoßes gegen ein Gesetz oder wegen Sittenwidrigkeit ungültig oder unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. An Stelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung bestmöglich entspricht und zulässig ist.
- Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Gerichtsort Eisenstadt jeweils sachlich zuständige Gericht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem 1st level Support ist das für den Sitz derjenigen Fachgruppe sachlich zuständige Gericht, bei der der Nutzungsberechtigte Mitglied ist.
- Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem 2nd level Support ergibt sich aus den Vereinbarungen des Nutzungsberechtigten mit der Fenz-Software GmbH.