Die Produktklassen müssen je Produktgruppe angelegt werden. Die Produktgruppen unterteilen sich wie folgt:
- Grundprodukte
- Verbrauchsstoffe
- Handelswaren
- Speisen
- Getränke
- Menüs
- Non-Food
- Lieferprodukte
- Sonderausgaben/-einnahmen
- Generierte Menüs
- Überschuss
- Externe Klassen
Mehrwertsteuersätze
Grundsätzliche Einteilung:
Einkaufsproduktgruppen:
Bei allen Produktgruppen, welche einem Einkaufsartikel zugeordnet werden können, müssen die Spalten MWSt bzw. MWSt 2 befüllt werden. Diese beiden Spalten beziehen sich immer auf die Kreditoren und müssen dementsprechend nur bei folgenden Produktgruppen befüllt werden:
- Grundprodukte
- Verbrauchsstoffe
- Handelswaren
Verkaufsproduktgruppen:
Bei allen Produktgruppen, welche dem Verkauf über Menüvorbestellung oder Verkaufslisten dienen, müssen die Spalten MWSt PE 1 - MWSt PE 12 (PE = Preisebene) befüllt werden. Diese Spalten beziehen sich immer auf die Debitoren und müssen bei folgenden Produktgruppen befüllt werden:
- Handelswaren
- Speisen
- Getränke
- Menüse
- Non-Food
- Lieferprodukte
- Generierte Menüs
Handelswaren zählen hier sowohl zu Verkaufs- als auch Einkaufsproduktgruppen, da diese beide Voraussetzungen erfüllen.
MWSt: Hier hinterlegt man den gesetzlichen MWSt-Satz der verschiedenen Produktklassen. Üblicherweise ist das in Österreich 10% bei Lebensmittel und 20% bei Getränken und Non-Food; in Deutschland 7% bei Lebensmittel und 19% bei Getränken und Non-Food.
MWSt 2: Unter gewissen Voraussetzungen kann in Österreich eine Produktklasse zwei verschiedene Steuersätze haben. Wein, wenn man ihn direkt beim Weinbauern kauft (Ab-Hof-Verkauf), hat eine MWSt von 13%. Für diese Sonderfälle gibt es die Spalte "MWSt 2 ". In diesem Fall würde man bei "MWST", wie gewohnt 20% hinterlegen und bei "MWST 2" 13%. Dem Lieferanten, bei dem man den Wein Ab-Hof kauft, weist man den "MWSt 2"-Satz zu. Siehe dazu Verrechnungsart bei Lieferanten.
MWSt PE 1-12: Hier hinterlegt man die Steuersätze, welche man seinen Kunden weiterverrechnet. Hier kann es zu unterschiedlichen Steuersätzen kommen, wenn man Im-Haus-Verkäufe (Speisen und Getränke werden an Ort und Stelle verzehrt, also mit weiteren Dienstleistungen vermischt) und Außer-Haus-Verkäufe (Speisen und Getränke werden mitgenommen, also ohne weiteren Dienstleistungen vermischt) anbietet.
EV
Hinterlegen des MWST-Satzes bei EV (Eigenverbrauch).
Schwund
Hinterlegen des MWST-Satzes bei Schwund.
Einladungen
Hinterlegen des MWST-Satzes bei Einladungen
Hauptgruppe
Auswahl der Hauptgruppe (Hat Auswirkungen auf Buchhaltungsschnittstellen).